Die Sanierung - eine Chance für Sie!
Die Sanierung und Modernisierung privater Wohngebäude ist ein wesentliches Ziel der städtebaulichen Erneuerung. Damit haben Sie als Eigentümer die Chance, die Wohnqualität in Ihrem Gebäude deutlich zu verbessern und den Wert Ihres Gebäudes zu sichern.
Die Stadt Lauchheim ist vom Land Baden-Württemberg in ein Sanierungsprogramm aufgenommen worden. Damit stehen in begrenztem Umfang städtebauliche Fördermittel für die Erneuerung des Ortskerns zur Verfügung. Die Fördermöglichkeiten gelten für alle Gebäude die sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befinden und bei den beiden letzten Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 1983 bis 2000 noch keine Zuschüsse für Modernisierungsmaßnahmen erhalten haben.
Wir möchten Sie hier über die Fördermöglichkeiten informieren:
Modernisierung und Instandsetzung
Mit der Modernisierung von privaten Gebäuden sollen bauliche Nachteile und Mängel dauerhaft beseitigt und ihr Gebrauchswert nachhaltig erhöht werden. Zuschussfähig können auch punktuelle Maßnahmen sein, wenn durch vorherige Modernisierungen das Gebäude ansonsten modernen Wohnanforderungen entspricht.
Abbruch und Freilegung
Wenn ein Gebäude aus städtebaulichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden kann, ist für den Abbruch eine Kostenerstattung möglich. Die Förderung kann mit der Bedingung verbunden sein, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums, einen Neubau zu errichten, der sich gut in die Umgebung des historischen Stadtkerns einfügt.
Fördervoraussetzungen
Was wird nicht gefördert
Beispiele förderfähiger Modernisierungsmaßnahmen
Was muss ich wissen?
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Die Stadt Lauchheim hat für die Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen einen Fördersatz von 35 % der Baukosten beschlossen. Außerdem ist für die Bezuschussung eine Obergrenze von 50.000 € pro Gebäude vorgesehen. Bei Abbruch und Freilegung werden die Abbruchkosten bis zu 100 % erstattet.
Bitte unbedingt beachten
Vor Beginn der Maßnahme muss zwischen Stadt, Eigentümer und STEG eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden.
Die Stadt Lauchheim hat die STEG Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart mit der Betreuung der Sanierungsmaßnahme beauftragt. Sie wird im Auftrag der Stadt auch die Beratung und Betreuung der privaten Erneuerungsmaßnahmen vornehmen. Diese Beratung erfolgt kostenlos und unverbindlich.
Ansprechpartner:
Auf dem Rathaus
Bürgermeisterin Andrea Schnele
Hauptstraße 28, 73466 Lauchheim
Tel. 07363/85-11
E-Mail schreiben
Bei der STEG
Herr Keller
STEG Stadtentwicklung GmbH
Olgastraße 54, 70182 Stuttgart
Tel. 0711/21068-139
E-Mail schreiben
Diese städtebauliche Maßnahme wird mit den Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert.
Bürgermeisteramt Lauchheim | Hauptstraße 28 | 73466 Lauchheim | Telefon: 07363 85-0 | E-Mail schreiben