Hauptmenü
- Willkommen in Lauchheim
- Stadtver-waltungStadtverwaltung
- Kommunal-politikKommunalpolitik
- Leben & Wohnen
- Bildung & Betreuung
- Freizeit & Kultur
- Wirtschaft & Gewerbe
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kommen verschiedene Kosten auf Sie zu. Dafür müssen Sie zunächst Ihr Einkommen und, soweit dies zumutbar ist, Ihr Vermögen einsetzen.
Wenn Sie dabei finanzielle Hilfe benötigen,können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie die Kosten eines Gerichtsverfahrens nur teilweise oder nur in Raten tragen können. In Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe genannt.
Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung erhalten Sie, wenn Ihnen nach Abzug folgender Ausgaben und Freibeträge nicht mehr als 15 Euro monatlich zur Verfügung stehen:
Ausgaben:
Freibeträge:
Übersteigt Ihr einzusetzendes Einkommen 15 Euro, kann das Gericht eine monatliche Ratenzahlung anordnen oder die Prozesskostenhilfe ablehnen. Eine genaue Berechnung ist nur im konkreten Einzelfall möglich.
Die Prozesskostenhilfe deckt die Gerichtskosten. Die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes oder der eigenen Rechtsanwältin deckt sie nur, wenn das Gericht einen Rechtsanwalt beziehungsweise eine Rechtsanwältin beigeordnet hat.
Achtung: Nicht von der Prozesskostenhilfe umfasst sind die Kosten Ihres Gegners, beispielsweise dessen Rechtsanwaltskosten. Sollten Sie den Rechtsstreit verlieren, müssen Sie diese Kosten erstatten. Ausnahmen gelten nur in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten sowie in manchen Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
das Gericht, bei dem der Prozess oder die Zwangsvollstreckung geführt wird
Voraussetzungen sind:
Hinweis: Prozesskostenhilfe wird nicht gewährt, wenn folgende Personen aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflichten für die Kosten aufkommen müssen:
Sie können den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe formlos stellen. Gleichzeitig müssen Sie Ihrem Antrag das ausgefüllte Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe" beifügen. Dieses Formular und weitere Hinweise finden Sie auf dem Justizportal.
In dem Antrag müssen Sie das Streitverhältnis ausführlich und vollständig darstellen. Geben Sie auch die eventuell vorhandenen Beweismittel an.
Sollten Sie bei der Antragstellung Hilfe benötigen, können Sie sich an das Gericht oder an ein Rechtsanwaltsbüro wenden. Den Antrag kann auch ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin einreichen.
Die zuständige Stelleprüft,
Anschließendfasst sie einen Beschluss, über den Sie schriftlich Bescheid erhalten.
Der Bescheid enthält Angaben,
Hinweis: Die zuständige Stelle prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Kostenhilfe weiter vorliegen. Bei einer wesentlichen Änderung Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse kann das Gericht den Umfang neu festlegen oder die Bewilligung widerrufen.
Achtung: Falschangaben können dazu führen, dass die zuständige Stelle den Bewilligungsbeschluss aufhebt. Gleiches gilt, wenn Sie mit einer Ratenzahlung mehr als drei Monate in Verzug sind oder nach Aufforderung die erforderlichen Unterlagen nicht einreichen.
keine
Die zuständige Stelle bewilligt Ihnendie Prozesskostenhilfenur für die jeweilige Gerichtsinstanz, beispielsweise das Verfahren vor dem Amtsgericht.
Für anschließende Verfahren, beispielsweise vor dem Landgericht, müssen Sie die Prozesskostenhilfe neu beantragen. Das gilt auch für
Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Rechtsantragstelle beziehungsweise der Geschäftsstelle helfen kostenlos bei der Formulierung von Anträgen oder Erklärungen, die zur Vorlage beim zuständigen Gericht bestimmt sind. Das gilt auch für Fragen zum Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin.Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Rechtsantragstelle beraten soweit wie möglich selbst oder verweisen an die jeweils zuständige Stelle.
Amtsgericht Ellwangen
Schöner Graben
25
73479
Ellwangen (Jagst)
Telefon: 07961/81-701
Fax: 07961/81-741
poststelle(@)agellwangen.justiz.bwl.de
Arbeitsgericht Stuttgart Kammern Aalen
Gmünder Straße
13
73430
Aalen
Telefon: (0 73 61) 9 14 97 - 00
Fax: (0 73 61) 9 14 97 - 03
Arbeitsgericht Stuttgart
Johannesstraße
86
70176
Stuttgart
Telefon: (07 11) 2 18 52-0
Fax: (07 11) 2 18 52-1 00
Finanzgericht Baden-Württemberg
Börsenstraße
6
70174
Stuttgart
Telefon: 0711/6685- 0
Fax: 0711/6685-166
poststelle(@)fgstuttgart.justiz.bwl.de
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Freiburg
Habsburgerstraße
103
79104
Freiburg
Telefon: (07 61) 70 80-3 15
Fax: (07 61) 70 80-36
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Mannheim
E 7,
21
68159
Mannheim
Telefon: (06 21) 2 92-0
Fax: (06 21) 2 92-34 71
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Stuttgart
Börsenstraße
6
70174
Stuttgart
Telefon: (07 11) 66 85-0
Fax: (07 11) 66 85-4 00
poststelle(@)lag.bwl.de
Landgericht Ellwangen
Marktplatz
7
73479
Ellwangen/Jagst
Telefon: 07961/81-0
Fax: 07961/81-207
poststelle(@)lgellwangen.justiz.bwl.de
Oberlandesgericht Stuttgart
Olgastraße
2
70182
Stuttgart
Telefon: 0711/212-0
Fax: 0711/212-3024
poststelle(@)olgstuttgart.justiz.bwl.de
Sprechzeiten:
Das Oberlandesgericht ist von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet (ggf. bis Sitzungsende). Wir haben gleitende Arbeitszeit: Kontaktzeiten - bitte auch bei Anrufen beachten - : Mo. - Do.: 9.00 - 15.30 Uhr, Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr.
Sozialgericht Ulm
Zeughausgasse
12
89073
Ulm
Telefon: 0731/189-0
Fax: 0731/189-2419
poststelle(@)sgulm.justiz.bwl.de
Verwaltungsgericht Stuttgart
- vorübergehend - Schellingstraße
15
70174
Stuttgart
Telefon: 0711 / 6673 - 0 (Rotebühlzentrale)
Fax: 0711 / 6673 - 6801
Sprechzeiten:
Sprechzeiten der Service-Einheiten: Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr Sprechzeiten der Rechtsantragstelle: Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.11.2015 freigegeben.
Bürgermeisteramt Lauchheim | Hauptstraße 28 | 73466 Lauchheim | Telefon: 07363 85-0 | E-Mail schreiben