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Zum Nachweis Ihres Erbrechts brauchen Sie in der Regel einen Erbschein. Mit dem Erbschein ist amtlich beurkundet,
Haben Sie nicht den gesamten Nachlass geerbt, erhalten Sie einen Teilerbschein über Ihre Erbschaft. Auf Antrag können Sie auch einen gemeinschaftlichen Erbschein erhalten.
Sind Sie in einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen als Erbin oder Erbe aufgeführt? Dann ist es häufig ausreichend, wenn Sie eine beglaubigte Abschrift
als Nachweis Ihres Erbrechts vorlegen.
das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Geben Sie in der Ortswahl den letzten Wohnort des Erblassers an.
Sie haben mindestens teilweise geerbt.
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
wennein Testament oder Erbvertrag existiert:
wennkein Testament oder Erbvertrag existiert:
Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift vorlegen. Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere Unterlagen verlangen.
Beantragen Sie den Erbschein bei der zuständigen Stelle.
Der Antrag muss enthalten:
Als gesetzlicher Erbe müssen Sie zusätzlich folgende Angaben machen:
Bei gewillkürter Erbfolge müssen Sie zusätzlich alle vorhandenen Verfügungen von Todes wegen vorlegen.
Hinweis: Wenn Sie einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, müssen Sie alle Erben und Erbinnen mit Ihren Erbteilen angeben. Zudem müssen Sie nachweisen, dass die Miterben und Miterbinnen die Erbschaft angenommen haben.
Neben dem Antrag ist meist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt über die Richtigkeit bestimmter Angaben erforderlich. Die Versicherung müssen Sie entweder vor Gericht oder vor einem Notar oder einer Notarin abgeben.
Sie können sich bei der Antragstellung vertreten lassen. Ihre Vertretung benötigt eine entsprechende Vollmacht.
Beurkundung der Versicherung an Eides statt und Erteilung des Erbscheins jeweils: Eine Gebühr von 1,0. Diese richtet sich nach dem Gegenstandswert des Nachlasses.
Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle über die genaue Höhe der Kosten.
Amtsgericht Ellwangen
Schöner Graben
25
73479
Ellwangen (Jagst)
Telefon: 07961/81-701
Fax: 07961/81-741
poststelle(@)agellwangen.justiz.bwl.de
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.01.2018 freigegeben.
Bürgermeisteramt Lauchheim | Hauptstraße 28 | 73466 Lauchheim | Telefon: 07363 85-0 | E-Mail schreiben