Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Kommunal- und Europawahl 2024

Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen

Wahlbekanntmachung Gemeinderat und Ortschaftsrat (PDF)

Öffentliche Bekanntmachung durch den Stadtanzeiger Nr. 5 vom 01.02.2024

Bekanntmachung Wahlvorschläge Gemeinderat und Ortschaftsrat (PDF)

Öffentliche Bekanntmachung durch den Stadtanzeiger Nr. 16 vom 18.04.2024

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage an.

Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08136038 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(@)lauchheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden

Kontaktmöglichkeiten: 07363 850 oder buergerbuero(@)lauchheim.de .

Gemeindewahlausschuss

Einladung zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Am Montag, den 8. April 2024, findet um 18:30 Uhr im Bürger- und Sitzungssaal des Rathauses in Lauchheim eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge zu den obengenannten Wahlen statt.

1. Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

2. Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl und zu den Ortschaftsratswahlen Hülen und Röttingen und Beschlussfassung über ihre Zulassung

3. Zustimmung zum Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung zur Ermittlung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl und der Ortschaftsratswahlen Hülen und Röttingen

4. Zustimmung zur Unterbrechung der Ermittlung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen am 09.06.2024

gez. Robert Jakob

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

Kreistagswahl

Die Wahlbekanntmachungen zur Kreistagswahl finden Sie hier: Ostalbkreis Newsroom

Europawahl - Informationen für Unionsbürger

Europawahl am 09.06.2024

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Ihres Wohnorts bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

European Elections on 09th June 2024

The 10th direct elections to the European Parliament are being held in the EU on 06th to 09th June 2024. In Germany, these elections will take place on Sunday, 09th June 2024.

Union citizens from other EU Member States who live in Germany may vote in either their home Member State or in Germany as their Member State of residence, but everyone may only vote once.

To vote in Germany, you must be registered in your place of residence in Germany. Once registered, you will automatically be notified of future European elections.

To register, you must apply at the town or city hall of your place of residence by Sunday,19th May 2024 at the latest. You may also register by mail to the municipality of your place of residence. (Please note the official opening hours and time needed for mail delivery!).

For a registration form and information sheet, please visit www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html or your municipal administration.

You will find more information about voting in all the official EU languages at www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

Antrag Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (PDF, 163 KB)

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).“

Wegen der jüngsten Mitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. bietet sich folgende Ergänzung an:

„Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im In-ternet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter

0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.“