Klimaschutzziele der Stadt Lauchheim

Die durch den Klimaschutzbeirat erarbeiteten Klimaschutzziele wurden in der Sitzung am 28.09.2022 durch den Gemeinderat beschlossen

Der Klimawandel stellt in den nächsten Jahrzehnten die größte Bedrohung für ein friedliches, stabiles und zukunftsfähiges (Über-)Leben der Menschheit auf der Erde dar. Der Gemeinderat in Lauchheim begrüßt deswegen das Pariser Weltklimaabkommen, welches 2016 im Deutschen Bundestag einstimmig von allen Fraktionen ratifiziert und von allen Staaten der Welt (Ausnahme Syrien) unterzeichnet wurde sowie die Ergebnisse des Kattowitzer Weltklimagipfels vom Dezember 2018 zur Umsetzung der vereinbarten Klimaziele.

Der Gemeinderat Lauchheim bekennt sich zu den Beschlüssen von Paris und unterstützt deswegen die EU, die Bundes- und Landesregierung, indem wir die Einhaltung der vereinbarten Klimaziele als verbindliche Leitlinie der Politik anerkennen. Wir orientieren uns daher am Klimaschutzgesetz für Deutschland, welche seit 31. August 2021 in Kraft getreten ist sowie am Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, das am 31. Juli 2013 in Kraft getreten ist und in den Jahren 2020 und 2021 umfassend weiterentwickelt wurde.

Im Übereinkommen von Paris haben sich mehr als 195 Länder dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen so zu reduzieren, dass der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2°C gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5°C zu begrenzen. Die Europäische Kommission hat angekündigt, bis zum Jahr 2030 mind. 55 % Treibhausgasemissionen gegenüber den Werten von 1990 einzusparen. Bis zum Jahr 2050 will sie Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen.

Auch Deutschland hat sich verbindliche Klimaziele gesetzt. Der Bund will bis zum Jahr 2030 den Treibhausgasausstoß um mindestens 55 % gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren und bis zum Jahr 2045 die Treibhausgasneutralität erreichen.

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg setzt den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik im Land. Zentrales Element des Landesklimaschutzgesetzes sind die Klimaschutzziele. Danach soll der Treibhausgasausstoß des Landes bis 2030 um mindestens 65 % gegenüber dem Jahr 1990 sinken und bis zum Jahr 2040 wird die Klimaneutralität angestrebt. Zur Umsetzung dieser Ziele hat die Landesregierung im Juni 2014 ein erstes Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg (IEKK) und im Juli 2015 eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Baden-Württemberg verabschiedet. Die Konzepte werden laufend fortgeschrieben.

Nur wenn wir heute bereits entsprechend handeln, kann es gelingen, die vereinbarte Treibhausgasneutralität zu erreichen. Dazu müssen die Gesamtemissionen in Deutschland von aktuell ca. 10 t Treibhausgasemissionen je Einwohner auf weniger als 1 t Treibhausgasemissionen je Einwohner und Jahr gesenkt werden. Von dieser zentralen Frage für die Menschheit sind nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche und Politikfelder berührt. Dieser Verantwortung wurden die Bundesregierung und der Bundestag im Frühjahr 2016 mit ihren einstimmigen Beschlüssen gerecht.

Wir wollen uns dieser Verantwortung auch in Lauchheim stellen und dies gegenüber der Bevölkerung mit diesem Beschluss als Grundlage unserer Kommunalpolitik deutlich machen.

Zur Erreichung der auf Bundes- und Landesebene festgelegten Vorgaben bekennt sich die Stadt Lauchheim zu folgenden Klimaschutzzielen:

  1. Der Treibhausgasausstoß soll bis 2030 um mindestens 65 % gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden, was einem Rückgang der Emissionen auf ca. 4,8 t/EW entspricht. Bis zum Jahr 2040 wird die Klimaneutralität angestrebt.

  2. Des Weiteren soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien signifikant gesteigert werden. Der aktuelle Endenergieverbrauch beträgt ca. 19 MWh pro Einwohner und Jahr (Stand 2019). Der Verbrauch wird aktuell zu ca. 12 % durch erneuerbare Energien erzeugt (Stand 2019). Es wird eine Steigerung der Erzeugung der Energie durch erneuerbare Energien auf 100 % angestrebt. Zur Unterstützung der übergeordneten Klimaschutzziele strebt die Stadt Lauchheim bis zum Jahr 2040 einen Ausbau der erneuerbaren Energien auf einen Zielwert von 140 GWh pro Jahr an.

Zur Erreichung dieser Ziele müssen insbesondere folgende Teilziele verfolgt werden:

  1. Der Ausbau der Windenergie soll vorangetrieben werden. Dazu soll der Sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ des Gemeindeverwaltungs- und Wasserversorgungsverbandes GVWV Kapfenburg Stadt Lauchheim und Gemeinde Westhausen vom 23.03.2015 überarbeitet und angepasst werden.

  2. Der Ausbau von PV-Anlagen auf Dachflächen (städtische Liegenschaften und privat) soll vorangetrieben werden. Aktuell werden rund 6.350 kW durch PV-Anlagen auf der Gesamtgemarkung Lauchheim produziert. Bis zum Jahr 2040 sollen die „sehr gut“ bis „gut“ durch Zubau zu erschließenden Dachflächen mit PV-Anlagen erschlossen werden (mind. 6.500 kW).

    Die städtischen Liegenschaften sollen soweit möglich vollständig mit PV-Anlagen versehen werden.

    Im Bereich der privaten Gebäude soll Sensibilisierungsarbeit geleistet und eine Bereitstellung wichtiger Informationen stattfinden, um den Ausbau von Dachflächen PV-Anlagen auf privaten Gebäuden zu beschleunigen. Dazu wird ein PV-Netzwerk mit benachbarten Kommunen angestrebt.

  3. Ausweisung von Flächen für Freiflächen PV-Anlagen. Dazu soll im Jahr 2023 ein Kriterien-Katalog entwickelt werden, auf Grund dessen Anfragen für Freiflächen PV-Anlagen überprüft und durch den Gemeinderat genehmigt werden können.

  4. Im Bereich der Wärmeerzeugung soll auf erneuerbare Brennstoffe und moderne Alternativen zu Gas- und Ölheizungen zurückgegriffen werden bspw. durch den Einbau von Wärmepumpen und die Nutzung von Pellet- oder Hackschnitzelheizungen. Dazu soll unter anderem eine kommunale Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen angestrebt werden.

    Die Schaffung von Nahwärmenetzen wird unterstützt.

    Im Falle umfassender Sanierungsarbeiten im Bestand oder der Ausweisung neuer Bau- oder Industriegebiete, sollen bei der Versorgung ganzheitliche Ansätze vor allem in Hinsicht auf erneuerbare Energiegewinnung auf Quartiersebene vorgesehen werden.

  5. Der ÖPNV soll verbessert und weiter ausgebaut werden.

  6. Die Elektromobilität soll vorangetrieben und der Umstieg auf das Fahrrad attraktiver gestaltet werden. Dazu soll insbesondere die E-Ladeinfrastruktur ausgebaut, bestehende Stellplätze umstrukturiert, Stellplätze für E-Fahrzeuge und (E-)Fahrräder geschaffen und die Radwegeinfrastruktur verbessert werden.

  7. Die Treibhausgasemissionen müssen in allen Bereichen insbesondere im Bereich der privaten Haushalte, des lokalen Gewerbes und der Industriebetriebe reduziert werden. Außerhalb des kommunalen Bereichs soll dies vor allem durch Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit erreicht werden.

  8. Energieeinsparungsmaßnahmen müssen umgesetzt und Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit in diesem Bereich vorgenommen werden. Bspw. durch die Einrichtung eines Energiemanagementsystems für die städt. Liegenschaften zur Prüfung des Energieverbrauchs und der Prüfung und Umstellung sämtlicher Leuchtmittel auf LED.

  9. Die energetische Sanierung von städtischen Liegenschaften muss vorangetrieben sowie die Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit im privaten Bereich vorgenommen werden.

  10. Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in allen oben genannten und klimaschutzrechtlich relevanten Bereichen zur Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung.

  11. Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft sollen unterstützt werden.

Die Stadt Lauchheim ist gegenüber der Entwicklung, Anschaffung und dem Einsatz von neuen Technologien zur Erreichung der Klimaschutzziele aufgeschlossen.

Die festgelegten Ziele werden regelmäßig durch den Klimaschutzbeirat überprüft und das Ergebnis im Gemeinderat vorgestellt. Sollten sich gesetzliche Änderungen ergeben oder die Anpassung der Klimaschutzziele der Stadt Lauchheim notwendig werden, wird dieser Beschluss sowie die darin enthaltenen Klimaschutzziele der Stadt Lauchheim an den aktuellen Stand angepasst.