Benutzungsordnung zum Stadtpark an der Jagst

Wichtige Hinweise zur Benutzungsordnung

Nachdem es bei den Besucherinnen und Besuchern s in unserem neuen Stadtpark immer wieder zu Irritationen gekommen ist, weisen wir zur Klarstellung auf folgende Bestimmungen hin:

  1. Die Öffnungszeiten gelten nur für die Benutzung des Stadtparks, also die Inanspruchnahme der verschiedenen Geräte und sonstigen Einrichtungen. Das ausschließliche Begehen des Stadtparks auf dem durchgängigen Fußweg ohne die Benutzung dieser Einrichtungen ist jederzeit möglich.
  2. Das Radfahren im Stadtpark ist nicht erlaubt. Fahrräder dürfen aber jederzeit auf dem durchgängigen Fußweg geschoben und auch während der Benutzung im Stadtpark abgestellt werden.
  3. Der Schlüssel für die Schachfigurenbox kann gegen eine Pfandgebühr in Höhe von 10 Euro im Bürgerbüro, Zimmer 2, 1. OG abgeholt werden.
  4. Für das Boulefeld müssen selbst Kugeln zum Spielen mitgebracht werden. Das Boulefeld ist kein Sandspielplatz.

Bitte beachten Sie diese Bestimmungen im Interesse aller Besucherinnen und Besucher unseres neuen Stadtparks.

Herzlichen Dank !