Gutachterausschuss
Sie finden hier die aktuellen Bodenrichtwerte sowie Informationen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bopfingen.
Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss „Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Bopfingen“ hat in seiner Sitzung am 07.04.2025, für das Gebiet der Stadt Lauchheim neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 beschlossen. Die Bodenrichtwerte wurden aus den in der Kaufpreissammlung ausgewerteten Kaufverträgen abgeleitet. Die beschlossenen Bodenrichtwerte werden in einem Richtwertverzeichnis auf der Internetseite der Stadt Lauchheim und im zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse In Baden-Württemberg (BORIS-BW) veröffentlicht.
Rechtsgrundlagen:
· § 193 Abs. 5 und § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
· § 5 und § 12 Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg (GuAVO)
· Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Allgemeine Hinweise:
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Einzelgrundstücke können in wertbestimmenden Merkmalen vom Bodenrichtwertgrundstück abweichen. Abweichungen bewirken Zu- oder Abschläge vom Bodenrichtwert.
In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs.1 BauGB). Ein Bodenrichtwert enthält somit keine Wertanteile für Gebäude, bauliche oder sonstige Anlagen oder werthaltigen Aufwuchs.
Bodenrichtwerte berücksichtigen insbesondere keine individuellen privatrechtlichen Vereinbarungen und Belastungen (z.B. Miet- und Pachtverträge, Grunddienstbarkeiten), individuellen öffentlich-rechtlichen Merkmale (z.B. Baulasten, Denkmalschutz) oder individuellen tatsächlichen Belastungen (z.B. Altlasten).
Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber Genehmigungsbehörden, z.B. Bauplanungs-, Baugenehmigungs- oder Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten und den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Eigenschaften abgeleitet werden.
Der Vorsitzende des Gutachterausschusses
gez. Michael Wohlfrom
Die Bekanntmachung der Bodenrichtwerte erstreckt sich auch auf die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke, auf das Gartenland, die Brachflächen und die Waldbodenfläche (ohne Bestockung)
Bodenrichtwerte zum 01.01.2025 (PDF)
Bekanntmachung erfolgte im Stadtanzeiger Lauchheim am 15.05.2025, Nr. 20
Die Bodenrichtwerte der Stadt Lauchheim können Sie über folgenden Link finden:
BORIS-BW - Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (gutachterausschuesse-bw.de)
Ansprechpartner für den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bopfingen
Geschäftsstellenleiter und Vorsitzender Michael Wohlfrom
Grundstücksmarktbericht 2025
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bopfingen, bei dem sich die Kommunen Abtsgmünd, Bopfingen, Hüttlingen, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Oberkochen, Riesbürg und Westhausen zusammengeschlossen haben, hat seinen Grundstücksmarktbericht aktualisiert.
Nach Auswertung der Geschäftsjahre 2023 und 2024 stehen Entwicklungen der Grundstücksmärkte, Vergleichsfaktoren, Sachwertfaktoren und Informationen zur Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle zur Verfügung.
Einen Auszug des Grundstücksmarktbericht 2025 finden Sie in nachfolgender Datei.
Der vollumfängliche Grundstücksmarktbericht 2025 kann in digitaler Form gegen eine Gebühr von 40 Euro und als Druckexemplar gegen eine Gebühr von 50 Euro erworben werden.
Anfragen senden sie bitte per Mail an info(@)gaa-bopfingen.de.