Winterdienst in Lauchheim, Hülen und Röttingen

Parken im Winter!

Vor allem in den Siedlungsstraßen und in schmalen Gassen bitten wir die Anlieger darum, ihre Fahrzeuge im Winter bei Schneefall und Glatteis nur im äußersten Notfall auf der Straße zu parken und ihre Stellplätze vor oder neben den Garagen auf dem eigenen Privatgrundstück zu benutzen, damit die Räumfahrzeuge ungehindert und sauber räumen können.

Für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen der Gemeinde ist die Kommune zuständig. Dort besteht
die Räum- und Streupflicht innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen; außerhalb geschlossener Ortschaften dagegen nur an besonders gefährlichen Stellen.

Für die Kreis-, Landes- und Bundesstraßen ist das Straßenbauamt (LRA Ostalbkreis, Geschäftsbereich
Straßenbau) zuständig.

Organisation und Durchführung des Winterdienstes in Lauchheim, Hülen und Röttingen

Der Räum- und Streudienst wird wie folgt ausgeführt:

  • Stadtgebiet Lauchheim durch den Bauhof Lauchheim
  • Ortsteil Hülen durch die Firma BFW GmbH Hülen
  • Ortsteil Röttingen durch die Firma Weber GbR Röttingen

Die Einsatzzeiten werden von Seiten der Ausführenden so terminiert, dass morgens der Räum- und Streudienst im Bereich von verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenabschnitten bis 7:00 Uhr fertiggestellt wird, danach erfolgen die übrigen Straßen und Wege. Der Winterdienst endet um 20:00 Uhr.

Der Räum- und Streudienst wird nach unserer Streupflicht-Satzung vom 15.11.1989 durchgeführt. Das heißt, dass vorrangig an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenabschnitten, die auch ein größeres Fahrzeugaufkommen aufweisen, geräumt und gestreut wird. Bei eintretender Eisglätte werden sämtliche Straßen gestreut, während die Schneeräumung in weniger verkehrswichtigen Anliegerstraßen erst nach allgemeiner Schneelage ab 15 cm erfolgt.

Um einen reibungslosen Winterdienst durchführen zu können, ergeht wie schon geschrieben an alle
Anwohner von Wegen und Straßen, dass nur einseitig bzw. auf den eigenen Privatgrundstücken geparkt wird, damit die Winterdienstfahrzeuge ohne Einschränkung durch die Straßen fahren können.

Unsere Mitarbeiter vom Bauhof sowie die Mitarbeiter der Winterdienst-Unternehmen in Hülen und
Röttingen werden auch in dieser Wintersaison bemüht sein, einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Winterdienst durchzuführen.

Rufnummern Winterdienst während der Öffnungszeiten

Ortsstraßen Lauchheim

Stadtgebiet Lauchheim:
Bauhof Lauchheim, 07363 952055 und 0173 3015070

Ortsteil Hülen
Firma BFW GmbH Hülen, 07363 919491

Ortsteil Röttingen
Firma Weber GbR Röttingen, 07363 816040

Kreis- (K), Landes- (L) und Bundesstraßen (B) Lauchheim

Straßenmeisterei Bopfingen, 07362 96982-0
Straßenmeisterei Aalen, 07361 9271-0

Hinweis: Es wird von 20:00 – 5:00 Uhr nicht geräumt!

Hinweis auf Schadensersatzpflicht bei fehlender bzw. mangelhafter Entwässerung der Grundstückszufahrten

Entsprechend der Abwassersatzung der Stadt Lauchheim sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, sämtliches auf dem eigenen Grundstück anfallendes Abwasser an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen. Dies erfolgt, bei abfließendem Niederschlagswasser von befestigten Oberflächen, im Bereich der Grundstückszufahrten i.d.R. durch eine an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Birkorinne. Leider kommt es in Lauchheim recht häufig vor, dass die Grundstückszufahrten nur unzureichend oder gar nicht ordnungsgemäß entwässert werden, so dass anfallendes Oberflächenwasser auf die Straße fließt und erst dort den Weg in die Kanalisation findet. Dies ist aus Sicherheitsgründen unzulässig, zumal im Winter durch Glatteisbildung aufgrund überfrierender Nässe eine zusätzliche Unfallgefahr besteht.

Bitte denken Sie daran, dass in einem Schadensfall aufgrund einer fehlenden bzw. mangelhaften Entwässerung der Grundstückszufahrt der jeweilige Grundstückseigentümer haftbar und regresspflichtig gemacht werden kann.

Hinweise zum Winterdienst (PDF-Datei)