Winterdienst in Lauchheim, Hülen und Röttingen

Winterdienst ohne Hindernisse

Wenn der Winter kommt stellt das die Bauhofmitarbeiter und die beauftragten Unternehmen, die nach dem Räum- und Streuplan schon früh morgens unterwegs sein müssen, oft vor große Herausforderungen. Um ein zügiges Räumen und Streuen von verschneiten Straßen zu gewährleisten, sollten diese ohne Hindernisse von den verschiedenen Räum- und Streufahrzeugen befahren werden können.

Bitte unterstützen Sie den Winterdienst!

  • Gewähren Sie den Räum- und Streufahrzeugen immer eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m;
  • Halten Sie die Wendeflächen frei, parken Sie auf Ihrem Privatgrundstück;
  • Räumen Sie den Schnee von Ihren Hof- und Garageneinfahrten NICHT auf die Straße oder in den Nachbargarten, sondern belassen Sie ihn auf dem eigenen Grundstück;
  • Achten Sie an Tagen der Müllabfuhr darauf, dass Ihre gelben Säcke und Mülltonnen nicht zur Behinderung der Einsatzfahrzeuge werden;
  • Beachten Sie die Räum- und Streuzeiten für die Gehwege;
  • Denken Sie daran, selbst Streumittel und Gerätschaften vorrätig zu haben.

Denken Sie auch daran, Ihre Fahrzeuge und Ihr Fahrverhalten auf die Winterbedingungen einzustellen. Insbesondere bei einsetzendem Tauwetter entstehen oft überfrierende Nässe und vereiste Fahrbahnen.

Für Ihr partnerschaftliches Verhalten und Ihre Unterstützung herzlichen Dank!

Parken im Winter!

Vor allem in den Siedlungsstraßen und in schmalen Gassen bitten wir die Anlieger darum, ihre Fahrzeuge im Winter bei Schneefall und Glatteis nur im äußersten Notfall auf der Straße zu parken und ihre Stellplätze vor oder neben den Garagen auf dem eigenen Privatgrundstück zu benutzen, damit die Räumfahrzeuge ungehindert und sauber räumen können.

Für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen der Gemeinde ist die Kommune zuständig. Dort besteht die Räum- und Streupflicht innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich nur an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Stellen. Die aktuellen Fahrstrecken der Räumfahrzeuge sind auf den untenstehenden Winterdienstplänen dargestellt.

Für die Kreis-, Landes- und Bundesstraßen ist das Straßenbauamt (LRA Ostalbkreis, Geschäftsbereich Straßenbau) zuständig.

Werktags muss bis 07:00 Uhr und an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen bis 08:30 Uhr geräumt und gestreut sein!

Tritt danach Schnee- oder Eisglätte auf, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen.

Diese Pflicht endet jeweils um 20:00 Uhr.

Die Räum- und Streupflicht ist in unserer Streupflicht-Satzung vom 15.11.1989 festgeschrieben.

Organisation und Durchführung des Winterdienstes in Lauchheim, Hülen und Röttingen

Der Räum- und Streudienst wird wie folgt ausgeführt:

  • Stadtgebiet Lauchheim: → Bauhof Lauchheim
  • Ortsteil Hülen: → Firma BFW GmbH Hülen
  • Ortsteil Röttingen: → Firma Weber GbR Röttingen

Die Einsatzzeiten werden von Seiten der Ausführenden so terminiert, dass morgens der Räum- und Streudienst die in den Winterdienstplänen markierten Straßenabschnitte bis 07:00 Uhr fertiggestellt wird. Der Winterdienst endet um 20:00 Uhr.

Der Räum- und Streudienst wird nach unserer Streupflicht-Satzung vom 15.11.1989 durchgeführt.

Rufnummern Winterdienst während der Öffnungszeiten

Ortsstraßen Lauchheim

Stadtgebiet Lauchheim:
Bauhof Lauchheim: 0173 3015070

Ortsteil Hülen
Firma BFW GmbH Hülen: 07363 919491

Ortsteil Röttingen
Firma Weber GbR Röttingen: 07363 816040

Kreis- (K), Landes- (L) und Bundesstraßen (B) Lauchheim

Straßenmeisterei Bopfingen: 07362 96982-0
Straßenmeisterei Aalen,:07361 9271-0

Hinweis: Es wird von 20:00 Uhr – 5:00 Uhr nicht geräumt!

Hinweis auf Schadensersatzpflicht bei fehlender bzw. mangelhafter Entwässerung der Grundstückszufahrten

Entsprechend der Abwassersatzung der Stadt Lauchheim sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, sämtliches auf dem eigenen Grundstück anfallendes Abwasser an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen. Dies erfolgt, bei abfließendem Niederschlagswasser von befestigten Oberflächen, im Bereich der Grundstückszufahrten i.d.R. durch eine an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Birkorinne. Leider kommt es in Lauchheim recht häufig vor, dass die Grundstückszufahrten nur unzureichend oder gar nicht ordnungsgemäß entwässert werden, so dass anfallendes Oberflächenwasser auf die Straße fließt und erst dort den Weg in die Kanalisation findet. Dies ist aus Sicherheitsgründen unzulässig, zumal im Winter durch Glatteisbildung aufgrund überfrierender Nässe eine zusätzliche Unfallgefahr besteht.

Bitte denken Sie daran, dass in einem Schadensfall aufgrund einer fehlenden bzw. mangelhaften Entwässerung der Grundstückszufahrt der jeweilige Grundstückseigentümer haftbar und regresspflichtig gemacht werden kann.