Tipp des Monats September - PENDLA: Kommunale Mitfahrzentrale für Pendler

Härtefallhilfen für Privathaushalte:

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können seit dem 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.
Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets,
Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten.

Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird.

Über den Online-Rechner kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt.

Der Service zum Versand der Papierformulare an die Antragstellenden kann nur noch bis zum 11. Oktober 2023, 17:00 Uhr, über die eingerichtete Hotline in Anspruch genommen wenden. Wenn bei der Stellung des Onlineantrags der Kommunikation per E-Mail nicht zugestimmt wird, kann das Antragsformular für den Papierantrag über das Online-Portal heruntergeladen, ausgefüllt, unterschrieben und per Post versendet werden.

Die versendeten Papieranträge müssen bis zum 20. Oktober 2023 eingegangen sein. Papieranträge sind direkt an den beauftragten IT-Dienstleister zu schicken. Die Adresse lautet DRIVEPORT, Gasstraße 27, 22222 Hamburg. Die Adresse ist auch auf dem Papierformular abgedruckt. Alternativ kann bis zum 20. Oktober 2023 um 23:59 Uhr ein Antrag über das Onlineportal gestellt werden.

Weitere Informationen unter:
https://um.baden-wuerttemberg.de/haertefallhilfe-privathaushalt