Stadtkernsanierung IV

2023_05_08_Datenschutzhinweis Stadtkernsanierung IV.pdf

DATENSCHUTZ Informationen nach Art. 13 zur Datenerhebung beim Betroffenen

1. Gegenstand dieser Informationen

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten (im Folgenden kurz ,,Daten“ genannt) ist uns ein großes und sehr wich-tiges Anliegen. Nachfolgend möchten wir Sie daher ausführlich darüber informieren, welche Daten von Ihnen erho-ben und wie diese von uns im Folgenden verarbeitet oder genutzt werden, ebenso, welche begleitenden Schutz-maßnahmen wir auch in technischer und organisatorischer Hinsicht getroffen haben.

2. Verantwortliche Stelle/Diensteanbieter

Verantwortlicher nach Art. 4 EU-DSGVO und zugleich Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist die

die STEG Stadtentwicklung GmbH, Olgastraße 54, 70182 Stuttgart Telefon 0711/21068-0, Fax 0711/21068-112, E-Mail: info@steg.de, Internet: www.steg.de

Die Verantwortliche wird vertreten durch die Geschäftsführer Frank Friesecke und Artur Maier, gleichzeitig verant-wortlich nach § 55 des Rundfunk-Staatsvertrags.

Das Amt des Datenschutzbeauftragten obliegt

Herrn Rechtsanwalt Ulrich Emmert, Schockenriedstr. 8A, 70565 Stuttgart Telefon: 0711/469058-0, Telefax: 0711/469058-99, E-Mail: datenschutz@kanzlei.de

3. Erhebung und Verwendung der Daten

Alle von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden wir für die vorbereitenden Untersuchungen „Stadtkern IV“ erheben, verarbeiten und nutzen. Dabei beachten wir, dass dies nur im Rahmen der jeweils geltenden Rechts-vorschriften geschieht. Im Rahmen unserer Leistungen ist es notwendig, dass Sie dazu diejenigen Daten, die zur Abwicklung erforderlich sind, angeben.

Datenerhebung von Betroffenen gem. Art. 13 DSGVO zum Zweck unseres Auftrages

Datenkategorien: Personendaten, Adressdaten, Grundstücksdaten, Daten von Nutzungsberechtigten und Daten von dinglich Berechtigten

Rechtsgrundlage: Art. 6 I a) DSGVO

4. Übermittlung von Daten an Dritte

Die Erhebung oder Verwendung Ihrer Daten erfolgt zu o.g. Zweck. Ihre Daten werden zu vorgenanntem Zweck an unseren Auftraggeber und ggf. an uns unterstützende Dienstleister weitergegeben, die wir selbstverständlich sorgfäl-tig ausgewählt haben. Die Weitergabe Ihrer Daten an andere Dritte erfolgt nicht. Zudem erfolgt keine Datenübertra-gung in Länder außerhalb der EU.

5. Datensicherheit

Wir setzen zudem technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um anfallende oder erhobene per-sonenbezogene Daten zu schützen, insbesondere gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstö-rung oder gegen den Angriff unberechtigter Personen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

Wir stellen Ihnen diverse Online-Formulare und Dienste bereit, mit denen Sie personenbezogene Daten an uns sen-den können. Diese Formulare sind gegen Einsichtnahme Dritter durch die Verwendung von TLS-Verschlüsselung geschützt. Die Daten, die Sie eingeben oder als Datei an uns übermitteln, können von uns gespeichert und nach Vereinbarung verarbeitet werden. Sofern die Nutzung und Verarbeitung der Einwilligung des Nutzers oder von Dritten bedarf, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. In diesem Fall kann jedoch evtl. die Vertragserfüllung durch uns beeinträchtigt werden.

6. Löschfristen

Wir speichern personenbezogene Daten jeweils nur so lange, bis der Zweck der Datenspeicherung entfällt, so lange keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder Verjährungsfristen, die die Rechtsverfolgung resultierender Ansprüche ermöglichen, der Löschung entgegenstehen (in diesem Fall wird die Verarbeitung der Daten nach Art. 18 EU-DSGVO eingeschränkt).

7. Betroffenenrechte: Auskunft | Berichtigung | Löschung | Widerspruch

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Lö-schung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Wider-spruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung haben Sie jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre ge-speicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Sie können gemäß Art. 21 EU-DSGVO in den dort genannten Fällen Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten erheben. Bitte wenden Sie sich an info@steg.de oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post.

Die bei uns gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

die STEG Stadtentwicklung GmbH | 15.04.2019

Anlage (Rückseite)

Anlage zum Datenschutz der STEG

Information für die Durchführung von Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Auftraggebende Stadt: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Die STEG Stadtentwicklung GmbH, Olgastraße 54, 70182 Stuttgart ist von der Stadt Lauchheim für das Gebiet „Stadt-kern IV“ beauftragt. Gegenstand dieser Beauftragung ist

☒ die Mitwirkung an städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 136 BauGB in Verbindung mit § 157 BauGB. Dafür gelten die Mitwirkungspflichten der §§ 137 und 138 BauGB.

☒ die Mitwirkung an vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB in Verbindung mit § 157 BauGB. Die §§ 137 und 138 BauGB gelten nach § 141 Abs. 4 BauGB entsprechend.

☐ die Mitwirkung an vorbereitenden Untersuchungen zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 BauGB in Verbindung mit § 157 BauGB. Die §§ 137 und 138 BauGB gelten nach § 165 Abs. 4 BauGB entspre-chend.

☐ die Mitwirkung an städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nach § 157 BauGB in Verbindung mit § 169 BauGB. Die §§ 137 und 138 BauGB gelten nach § 169 Abs. 1 Nr. 1 BauGB entsprechend.

☐ die Mitwirkung an Stadtumbaumaßnahmen nach § 171a BauGB, insbesondere einem städtebaulichen Entwick-lungskonzept in einem Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB. § 137 BauGB gilt nach § 171b Abs. 3 BauGB ent-sprechend, nach Verabschiedung einer Stadtumbausatzung nach § 171d BauGB gilt auch § 138 BauGB nach § 171d BauGB entsprechend.

☐ die Mitwirkung an Maßnahmen zur sozialen Stadt nach § 171e BauGB in Verbindung mit § 157 BauGB. §§ 137 BauGB gilt nach § 171e Abs. 4 BauGB entsprechend.

Die §§ 137 und 138 BauGB lauten:

§ 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen

Die Sanierung soll mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erör-tert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden.

§ 138 Auskunftspflicht

(1) Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirt-schaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Le-bensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden.

(2) Die nach Absatz 1 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden. Wurden die Daten von einem Beauftragten der Gemeinde erhoben, dürfen sie nur an die Gemeinde weitergegeben werden; die Gemeinde darf die Daten an andere Beauftragte im Sinne des § 157 sowie an die höhere Verwaltungsbehörde weitergeben, soweit dies zu Zwecken der Sanierung erforderlich ist. Nach Auf-hebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind die Daten zu löschen. Soweit die erhobenen Daten für die Besteuerung erforderlich sind, dürfen sie an die Finanzbehörden weitergegeben werden.

(3) Die mit der Erhebung der Daten Beauftragten sind bei Aufnahme ihrer Tätigkeit nach Maßgabe des Absat-zes 2 zu verpflichten. Ihre Pflichten bestehen nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.

(4) Verweigert ein nach Absatz 1 Auskunftspflichtiger die Auskunft, ist § 208 Satz 2 bis 4 über die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds entsprechend anzuwenden. Der Auskunftspflichtige kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfah-rens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.